Reinigung, Pflege & Schutz – Überall sauber als Ihr Fachbetrieb für makellos saubere Lebensqualität
Wir beraten Sie gern und machen Ihnen ein unverbindliches Angebot nach Ihren
individuellen Bedürfnissen
Privat und Gewerblich
TIP TOP SAUBER
REINIGUNGSSERVICE
- Grundreinigung
- Reinigung und Desinfektion
- Fensterreinigung
- Unterhaltsreinigung
- Büroreinigung
- Gastronomiereinigung
- Gebäudereinigung
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Unser Ziel: reinste Lösungen für dauerhaft positive Ergebnisse.
Büroreinigung
Professionelle Büroreinigung für beste Arbeitsbedingungen und ein gepflegtes
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Treppenhausreinigung
Treppenhausreinigung- ist
die Visitenkarte eines Gebäudes, der erste Eindruck.
IST REINIGUNG STEUERLICH ABSETZBAR?
Privat
Private Haushalte dürfen grundsätzlich für die Reinigung von Haushalt, 20% der Aufwendungen, höchstens EUR 2.500 im Jahr, von ihrer tariflichen Einkommensteuer abziehen, sofern die Arbeiten in ihrem Haushalt ausgeführt worden sind (§35 a EStG). Voraussetzung ist das Vorliegen einer Rechnung und die unbare Zahlung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Unternehmen
Selbstständige die dadurch entstehenden Kosten von Büro, Gastronomie oder Ladenreinigung gelten als Betriebsausgaben und können in voller Höhe von der Steuer abgesetzt.
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