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RAUMREINIGUNG UND DESINFEKTION

Grundreinigung

Ob private Wohnungen und Häuser, Firmenräume oder andere gewerblich genutzte Räume –

für ein gesundes und wohlfühlendes Wohn- und Arbeitsklima ist eine regelmäßige

Grundreinigung von großer Bedeutung. Bei der Grundreinigung werden sämtliche Elemente

der Raumausstattung gründlich und sorgfältig gereinigt.

Zu unseren Dienstleistungen im Bereich der Grundreinigung gehören professionelle

Reinigung von allen Arten von Boden- und Wandbelägen, Decken, Fenstern und Möbeln. Wir

kümmern uns aber auch um sämtliche andere Oberflächen und Gegenstände wie etwa

Teppiche und Heizkörper, damit sie wieder wie neu strahlen!

Reinraumreinigung und Desinfektion

Ihr kompetenter Partner für Reinraumreinigung und Desinfektion

Je nach Branche gibt es bestimmte Werte der Partikelkonzentration, die in Reinräumen

eingehalten werden müssen. Aus diesem Grund ist die Reinraumreinigung / Desinfektion

ein komplexer Prozess, in dem Fachwissen, Erfahrung und Anwendung von modernsten

Geräten sowie speziellen Reinigungsmitteln gefragt sind.

Unser Team garantiert Ihnen höchste Qualitätsstandards!

TIP TOP SAUBER Ihr kompetenter Partner für Reinigung und Desinfektion

Für größere oder kleine Oberflächen sowie Verschmutzungen aller Arten – rückstandslos

sauber, kein Einsatz von Chemikalien, schnelles und dazu preisgünstiges Reinigungsverfahren.

Privat und Gewerblich

REINIGUNGSERVICE

 

 

  • Grundreinigung
  • Reinigung und Desinfektion

 

 

 

SIE BENÖTIGEN PROFESSIONELLE UND ZUVERLÄSSIGE UNTERSTÜTZUNG? UNSER FLEXIBLES TEAM IST IMMER FÜR SIE DA!


 

 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches, individuelles Angebot.

Unser Ziel: reinste Lösungen für dauerhaft positive Ergebnisse.

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IST REINIGUNG STEUERLICH ABSETZBAR?

Privat

Private Haushalte dürfen grundsätzlich für die Reinigung von Haushalt, 20% der Aufwendungen, höchstens EUR 2.500 im Jahr, von ihrer tariflichen Einkommensteuer abziehen, sofern die Arbeiten in ihrem Haushalt ausgeführt worden sind (§35 a EStG). Voraussetzung ist das Vorliegen einer Rechnung und die unbare Zahlung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Unternehmen

Selbstständige die dadurch entstehenden Kosten von Büro, Gastronomie oder Ladenreinigung gelten als Betriebsausgaben und können in voller Höhe von der Steuer abgesetzt.

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