RAUMREINIGUNG UND DESINFEKTION
Grundreinigung
Ob private Wohnungen und Häuser, Firmenräume oder andere gewerblich genutzte Räume –
für ein gesundes und wohlfühlendes Wohn- und Arbeitsklima ist eine regelmäßige
Grundreinigung von großer Bedeutung. Bei der Grundreinigung werden sämtliche Elemente
der Raumausstattung gründlich und sorgfältig gereinigt.
Zu unseren Dienstleistungen im Bereich der Grundreinigung gehören professionelle
Reinigung von allen Arten von Boden- und Wandbelägen, Decken, Fenstern und Möbeln. Wir
kümmern uns aber auch um sämtliche andere Oberflächen und Gegenstände wie etwa
Teppiche und Heizkörper, damit sie wieder wie neu strahlen!
Reinraumreinigung und Desinfektion
Ihr kompetenter Partner für Reinraumreinigung und Desinfektion
Je nach Branche gibt es bestimmte Werte der Partikelkonzentration, die in Reinräumen
eingehalten werden müssen. Aus diesem Grund ist die Reinraumreinigung / Desinfektion
ein komplexer Prozess, in dem Fachwissen, Erfahrung und Anwendung von modernsten
Geräten sowie speziellen Reinigungsmitteln gefragt sind.
Unser Team garantiert Ihnen höchste Qualitätsstandards!
Für größere oder kleine Oberflächen sowie Verschmutzungen aller Arten – rückstandslos
sauber, kein Einsatz von Chemikalien, schnelles und dazu preisgünstiges Reinigungsverfahren.
Privat und Gewerblich
REINIGUNGSERVICE
- Grundreinigung
- Reinigung und Desinfektion
SIE BENÖTIGEN PROFESSIONELLE UND ZUVERLÄSSIGE UNTERSTÜTZUNG? UNSER FLEXIBLES TEAM IST IMMER FÜR SIE DA!
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches, individuelles Angebot.
Unser Ziel: reinste Lösungen für dauerhaft positive Ergebnisse.
📞 0152 59 82 4991
IST REINIGUNG STEUERLICH ABSETZBAR?
Privat
Private Haushalte dürfen grundsätzlich für die Reinigung von Haushalt, 20% der Aufwendungen, höchstens EUR 2.500 im Jahr, von ihrer tariflichen Einkommensteuer abziehen, sofern die Arbeiten in ihrem Haushalt ausgeführt worden sind (§35 a EStG). Voraussetzung ist das Vorliegen einer Rechnung und die unbare Zahlung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Unternehmen
Selbstständige die dadurch entstehenden Kosten von Büro, Gastronomie oder Ladenreinigung gelten als Betriebsausgaben und können in voller Höhe von der Steuer abgesetzt.